FG Niedersachsen - Urteil vom 05.06.2002
12 K 729/00
Normen:
AO § 39 Abs. 2 ; BGB § 812 ; BGB § 951 ; EigZulG § 1 ; EigZulG § 2 ; EigZulG § 9 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 160
EFG 2002, 1575
ZEV 2003, 128

Eigenheimzulagebescheid; Bau auf fremdem Grund und Boden; Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheimzulage bei Bauten auf fremdem Grund und Boden

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 12 K 729/00

DRsp Nr. 2002/18172

Eigenheimzulagebescheid; Bau auf fremdem Grund und Boden; Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheimzulage bei Bauten auf fremdem Grund und Boden

1. Bei dem Bescheid über Eigenheimzulage für den Förderzeitraum handelt es sich um einen einheitlichen Steuerbescheid, der einen Zeitraum von mehreren Jahren umfasst, und nicht um mehrere, einzeln anfechtbare Bescheide. 2. In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt. 3. Die vom BFH zu § 39 AO entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten im Rahmen des § 10e EStG uneingeschränkt. 4. Errichtet ein Steuerpflichtiger auf einem fremden Grundstück ein Einfamilienhaus in der Erwartung, er werde demnächst Eigentümer dieses Grundstücks, ist der Bauende auch ohne Nutzungsvereinbarung als wirtschaftlicher Eigentümer eigenheimzulageberechtigt, da ihm Substanz und Ertrag von Anfang an zustehen.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 ; BGB § 812 ; BGB § 951 ; EigZulG § 1 ; EigZulG § 2 ; EigZulG § 9 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Umfang der Festsetzung von Eigenheimzulage.