LAG Hamm - Urteil vom 01.09.2016
8 Sa 129/16
Normen:
AVR DW-EKD Entgeltgruppe 10;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 17.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 927/15

Eingruppierung eines Sozialarbeiters nach den Bestimmungen der AVR DW-EKD

LAG Hamm, Urteil vom 01.09.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 129/16

DRsp Nr. 2017/14114

Eingruppierung eines Sozialarbeiters nach den Bestimmungen der AVR DW-EKD

Ein Sozialarbeiter in einem Betreuungsverein ist nach der Entgeltgruppe 9 AVR DW-EKD zu vergüten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 17.12.2015 - 1 Ca 927/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AVR DW-EKD Entgeltgruppe 10;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Anwendungsbereich kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien über die normgerechte Eingruppierung des Klägers.