Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven - Grundbuchamt - vom 20.09.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 255.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragsteller begehren die Eintragung einer Grundschuld.
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