Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Altötting - Grundbuchamt - vom 28. Dezember 2017 aufgehoben, soweit darin eine Ergänzung des Antrags auf Voreintragung der Erbengemeinschaft aufgegeben wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II.Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit sein Rechtsmittel erfolglos geblieben ist.
Insofern wird der Geschäftswert des Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die am 18.4.2016 verstorbene Mutter des Beteiligten ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
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