OLG München - Beschluss vom 09.04.2018
34 Wx 13/18
Normen:
GBO § 15 Abs. 3, § 29; GBO § 15 Abs. 3, § 35; GBO § 15 Abs. 3, § 39; GBO § 15 Abs. 3, § 40;
Fundstellen:
FGPrax 2018, 196
NJW-RR 2018, 645
ZEV 2018, 268
ZEV 2018, 390
Vorinstanzen:
AG Altötting, vom 28.12.2017

Eintragungsfähigkeit des Erwerbs eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

OLG München, Beschluss vom 09.04.2018 - Aktenzeichen 34 Wx 13/18

DRsp Nr. 2018/5010

Eintragungsfähigkeit des Erwerbs eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

Einer Voreintragung der Erbengemeinschaft bedarf es entsprechend § 40 Abs. 1 GBO nicht, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Altötting - Grundbuchamt - vom 28. Dezember 2017 aufgehoben, soweit darin eine Ergänzung des Antrags auf Voreintragung der Erbengemeinschaft aufgegeben wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

II.

Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit sein Rechtsmittel erfolglos geblieben ist.

Insofern wird der Geschäftswert des Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 15 Abs. 3, § 29; GBO § 15 Abs. 3, § 35; GBO § 15 Abs. 3, § 39; GBO § 15 Abs. 3, § 40;

Gründe

I.

Die am 18.4.2016 verstorbene Mutter des Beteiligten ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.