BayObLG - Beschluß vom 13.06.1986
BReg 2 Z 47/86
Normen:
GBO §§ 20, 29, 35, 36, 51 ; BGB §§ 2111, 2205 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1986 Nr. 37
BayObLGZ 1986, 208
FamRZ 1987, 104
MittBayNot 1986, 266
NJW-RR 1986, 1070

Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem Miterben

BayObLG, Beschluß vom 13.06.1986 - Aktenzeichen BReg 2 Z 47/86

DRsp Nr. 1998/13786

Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem Miterben

»1. Hängt die Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers davon ab, daß der Empfänger der Leistung Miterbe ist, so ist die Erbeneigenschaft in der Form des § 35 GBO - oder ggf. des § 36 GBO - nachzuweisen; die sonst für den Nachweis der Entgeltlichkeit bestehenden Beweiserleichterungen greifen hier nicht ein.Soll ein Vorerbe im Wege der Nachlaßauseinandersetzung aus dem Nachlaß ein Grundstück erhalten, so ist bei diesem (Surrogat) der Nacherbenvermerk einzutragen.«

Normenkette:

GBO §§ 20, 29, 35, 36, 51 ; BGB §§ 2111, 2205 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1986 Nr. 37
BayObLGZ 1986, 208
FamRZ 1987, 104
MittBayNot 1986, 266
NJW-RR 1986, 1070