Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Halberstadt vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 35.000 € festgesetzt.
A.
Die Antragstellerin war mit dem Erblasser seit dem 14.09.1985 verheiratet. Aus dieser Ehe sind drei Kinder, die Beteiligten zu 2) bis zu 4), hervorgegangen.
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