1. Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits sind Geschwister. Die Eltern der Parteien hatten am 29. November 1995 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Danach sollten der Beklagte und sein Bruder jeweils eine Doppelhaushälfte sowie die Klägerin und ihre Schwester je einen Betrag von 50.000,00 DM erhalten. Nach dem Tode des Vaters wurde zunächst die Mutter der Parteien Alleinerbin; diese verstarb am 26. März 2001. Nachdem der Bruder der Parteien die Erbschaft ausgeschlagen hatte, nimmt die Klägerin nunmehr den Beklagten auf Zahlung von 50.000,00 DM in Anspruch.
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