Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Steuerbefreiung für Familienheime gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der zum Besteuerungszeitpunkt geltenden Fassung (ErbStG).
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 4. Januar 2010 verstorbenen Vaters - Herrn A (Erblasser), nachdem ihre Mutter - Frau B - als testamentarisch eingesetzte Erbin die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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