BFH - Urteil vom 01.02.2023
II R 36/20
Normen:
ErbStG § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a; HGB § 266 Abs. 2; HGB § 266 Abs. 3; ErbStR 2019 R E13b.23;
Fundstellen:
BB 2023, 1045
BB 2023, 1765
BFH/NV 2023, 906
DB 2023, 1199
DB 2023, 2087
DStR 2023, 634
DStR 2023, 934
ZEV 2023, 395
ZEV 2023, 7
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 22.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2699/17

Erbschaftsteuerliche Behandlung der Bilanzposition Geleistete Anzahlungen bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilgeschäftsanteils an einer GmbH

BFH, Urteil vom 01.02.2023 - Aktenzeichen II R 36/20

DRsp Nr. 2023/5785

Erbschaftsteuerliche Behandlung der Bilanzposition "Geleistete Anzahlungen" bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilgeschäftsanteils an einer GmbH

Geleistete Anzahlungen sind jedenfalls dann keine "anderen Forderungen" i.S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a.F., wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.10.2020 – 3 K 2699/17 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Normenkette:

ErbStG § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a; HGB § 266 Abs. 2; HGB § 266 Abs. 3; ErbStR 2019 R E13b.23;

Gründe

I.

Mit notariellem Vertrag übertrug der Beigeladene zu 1. schenkweise an den Beigeladenen zu 2. mit Wirkung zum 01.12.2013 einen Teilgeschäftsanteil an der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH.