Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist befreiter Vorerbe seines am 17. Mai 2011 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlassvermögen gehörte u.a. ein Kommanditanteil an der D–KG. Gegenstand der D–KG war die Verwaltung der in ihrem Eigentum stehenden fünf Mietwohngrundstücke mit insgesamt 37 Wohnungen und 19 Garagen.
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