Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015
Der Schenkungsteuerbescheid vom 19. Februar 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. August 2014 wird dahingehend abgeändert, dass die Schenkungsteuer auf 23.647 € festgesetzt wird.
Von den Kosten des gesamten Verfahrens tragen der Kläger 73 % und der Beklagte 27 %.
I.
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