Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mitte - Nachlassgericht - vom 5. Januar 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Nachlassgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
Die Erblasserin verstarb zwischen dem 4. Dezember 1998 und dem 8. Dezember 1998. Sie war Miterbin nach dem am 4. Februar 1985 verstorbenen ###########, dieser war Miterbe nach der am 4. Juli 1939 verstorbenen ############, diesbezügliche Erbscheine liegen vor.
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