OLG Köln - Beschluss vom 11.06.2014
17 W 87/14
Normen:
RVG -VV Nr. 1008;
Fundstellen:
MDR 2014, 1052
ZEV 2014, 421
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 24.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 565/12

Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung mehrerer Erben des Beklagten in einem Passivprozess

OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2014 - Aktenzeichen 17 W 87/14

DRsp Nr. 2014/9974

Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung mehrerer Erben des Beklagten in einem Passivprozess

Eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft stellt eine Auftraggebermehrheit i.S. von Nr. 1000 RVG -VV dar.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Aachen vom 24. Februar 2014 - 8 O 565/12 - insoweit aufgehoben, als mehr als 2.742,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17. Dezember 2013 festgesetzt worden sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.288,06 €

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1008;

Gründe

I.