I. Auf Antrag der Beteiligten zu 4, der bestrangigen Gläubigerin, ordnete das Amtsgericht mit Beschluß vom 10. Februar 1995 die Zwangsversteigerung des im Rubrum bezeichneten Grundstücks der Schuldner an. Bisher fanden sieben Versteigerungstermine statt:
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