Die Klägerin macht gegen die Beklagte, ihre Halbschwester, im Wege der Stufenklage Pflichtteilsergänzungsansprüche nach ihrer am 2. Januar 1992 verstorbenen Mutter geltend. Die Beklagte ist Alleinerbin ihres am 17. August 1993 verstorbenen Vaters. Dieser war in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet und von ihr testamentarisch zu ihrem Alleinerben eingesetzt worden.
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