Die Kläger machen gegen die Beklagte, ihre Schwester, Pflichtteilsansprüche nach ihrer am 24. März 1994 verstorbenen Mutter geltend.
In der Revisionsinstanz streiten die Parteien noch darüber, ob der Pflichtteilsanspruch der Kläger gemäß § 2325 BGB zu ergänzen ist im Hinblick auf eine vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR unter der Geltung des Zivilgesetzbuches (
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