I. Der später verstorbene Ehemann der Beteiligten zu 2 wohnte bis Anfang 1996 mit seiner Ehefrau in Kansas/USA. 1992 errichtete er in formgültiger Weise vor einem amerikanischen Rechtsanwalt ein Testament. In diesem setzte er u. a. seine Ehefrau zum "executor" dieses Testaments ein. In Artikel III verfügte er wie folgt:
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