Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen zivilgerichtliche Urteile, die sie zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten verpflichten. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt die Beschwerdeführerin die Aussetzung der Zwangsvollstreckung.
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