LG Bielefeld, vom 24.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 243/02
LG Bielefeld, vom 24.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 244/02
Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers
OLG Hamm, Beschluss vom 17.09.2002 - Aktenzeichen 15 W 338/02
DRsp Nr. 2002/18341
Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers
»Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrundeliegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.«