BFH - Urteil vom 06.07.2016
II R 28/13
Normen:
BewG § 139, § 145 Abs. 3, § 146 Abs. 2 bis 6, § 148;
Fundstellen:
BFHE 254, 38
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 25.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2939/10

Ermittlung des Werts eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer

BFH, Urteil vom 06.07.2016 - Aktenzeichen II R 28/13

DRsp Nr. 2016/15160

Ermittlung des Werts eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer

1. Der Wert eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks bestimmt sich für Zwecke der Schenkungsteuer für 2008 durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts von dem Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks, selbst wenn als Gesamtwert der Mindestwert i.S. des § 146 Abs. 6 i.V.m. § 145 Abs. 3 BewG anzusetzen ist. 2. Der Grundstückswert kann nicht mit 20 % des Mindestwerts berechnet werden.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. April 2013 3 K 2939/10 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

BewG § 139, § 145 Abs. 3, § 146 Abs. 2 bis 6, § 148;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt durch Schenkung am 13. Dezember 2008 ein mit einem Erbbaurecht belastetes bebautes Grundstück.