Die Beschwerden der Beteiligten zu 1., 2., 7, 12. und 14. gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 08.07.2013 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 1.200.000,00 EUR.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die vom Nachlassgericht vorgenommene Bestimmung des Beteiligten zu 3. zum Testamentsvollstrecker.
Der Erblasser hat mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen.
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