Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Köln vom 20. Oktober 2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.063,03 €
I.
Mit der Klage machte der Kläger Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter gegen die Beklagten als Erben geltend. Während des laufenden Rechtsstreits holten die Beklagten ein Privatgutachten ein zur Ermittlung des Wertes einer Eigentumswohnung, nachdem sie durch Teil-Anerkenntnisurteil hierzu verurteilt worden waren. Dafür fielen Kosten in Höhe von 1.518,61 € an. Der Rechtsstreit endete vor dem Landgericht mit einem Urteil. Danach haben der Kläger 70 % und die Beklagten 30 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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