BFH - Beschluss vom 03.07.2003
II B 91/02
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Erwerb von Todes wegen; mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, Beschluss vom 03.07.2003 - Aktenzeichen II B 91/02

DRsp Nr. 2004/3074

Erwerb von Todes wegen; mittelbare Grundstücksschenkung

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung bei Erwerb von Todes wegen durch Erbfall keine Entsprechung hat. Der Erwerb von Todes wegen schließt es auch bei einer ErbSt auf den Erbanfall aus, dass der Erwerber etwas anderes erwirbt, als der Erblasser hatte.

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Hinweise:

vgl. BFH - II B 90/02 - 3.7.03