I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist neben seinen drei Geschwistern Miterbe nach seiner im Jahr 2000 verstorbenen Mutter. Zu deren Nachlass gehörten 40/655 Anteile an der G-GbR, die ein zu ihrem Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück verwaltete. Das Lagefinanzamt hatte den Grundbesitzwert für den zu einem Viertel auf den Kläger übergegangenen Anteil seiner Mutter an der G-GbR durch Bescheid vom 21. März 2006 auf 499 583 EUR festgestellt.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) setzte gegen den Kläger durch zuletzt geänderten Bescheid vom 5. Mai 2006 Erbschaftsteuer fest, wobei er den Wert der auf den Kläger übergegangenen Beteiligung an der G-GbR mit dem vom Lagefinanzamt festgestellten anteiligen Grundbesitzwert ansetzte. Der Einspruch hatte keinen Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|