Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Mettmann vom 8. Dezember 2009 - 7 Lw 17/09 - wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1. hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Beteiligten zu 2. im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen..
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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