I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war neben seiner Mutter und seiner Schwester Mitglied des "Familien-Vereins ... e.V." (Verein), den sein Vater (V) im April 1970 zusammen mit dessen Bruder (B) gegründet und in den er im Juni 1970 Vermögen eingebracht hatte. Nachdem V im Jahr 1972 verstorben war, waren B und die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Verein ausgetreten. Zweck des Vereins war nach diesem Austritt die Pflege und Förderung gemeinschaftlicher Familieninteressen der Angehörigen der Familie von V. Die Familienangehörigen sollten die ordentliche Mitgliedschaft in dem Verein durch Beitrittserklärung erwerben.
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