OLG Köln - Beschluss vom 06.02.2015
2 Wx 27/15
Normen:
GNotK § 46 Abs. 1; GNotK § 47 S. 1 und 3;
Fundstellen:
FGPrax 2015, 129
FamRZ 2015, 1651
ZEV 2015, 366
ZEV 2015, 8

Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines GrundstücksErmittlung des Verkehrswerts bei alsbaldiger Weiterveräußerung zu einem höheren Preis

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2015 - Aktenzeichen 2 Wx 27/15

DRsp Nr. 2015/4650

Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks Ermittlung des Verkehrswerts bei alsbaldiger Weiterveräußerung zu einem höheren Preis

Auch unter Geltung des GNotKG kann bei einem alsbaldigen Weiterverkauf der hierbei erzielte Erlös, nicht der merklich niedrigere ursprüngliche Kaufpreis, den für die Bewertung maßgeblichen Verkehrswert der Immobilie bilden.

Normenkette:

GNotK § 46 Abs. 1; GNotK § 47 S. 1 und 3;

Gründe