Streitig ist, ob die Witwe des Erblassers den ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil gegenüber der Erbin (Klägerin) geltend gemacht hat (§
I.
Der am 11.01.1991 verstorbene Erblasser ... wurde aufgrund des notariellen Testaments vom 06.04.1984 von seiner Tochter der Klägerin allein beerbt (vgl. Erbschein des Amtsgerichts ... vom 23.01.1992 Bl. 12 FA-Akte).
In ihrer Erbschaftsteuererklärung machte die Klägerin als Verbindlichkeit einen Pflichtteilsanspruch der Ehefrau des Erblassers, B., in Höhe von 1.921.498,91 DM geltend (Bl. 45/FA). Die Pflichtteilsberechtigte habe nach der Geltendmachung auf den Anspruch mit notariellem Vertrag vom 25.03.1992 (Ur-Nr. C 533/1992, Bl. 108 ff/FA) verzichtet. Als Gegenleistung dafür habe die Erbin auf ihren Pflichtteil im Falle des Todes ihrer Mutter verzichtet (Bl. 71/FA).
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