Streitig ist, ob die Witwe des Erblassers den ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil gegenüber der Erbin (Klägerin) geltend gemacht hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 2 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -).
I.
Der am 11.01.1991 verstorbene Erblasser ... wurde aufgrund des notariellen Testaments vom 06.04.1984 von seiner Tochter der Klägerin allein beerbt (vgl. Erbschein des Amtsgerichts ... vom 23.01.1992 Bl. 12 FA-Akte).
In ihrer Erbschaftsteuererklärung machte die Klägerin als Verbindlichkeit einen Pflichtteilsanspruch der Ehefrau des Erblassers, B., in Höhe von 1.921.498,91 DM geltend (Bl. 45/FA). Die Pflichtteilsberechtigte habe nach der Geltendmachung auf den Anspruch mit notariellem Vertrag vom 25.03.1992 (Ur-Nr. C 533/1992, Bl. 108 ff/FA) verzichtet. Als Gegenleistung dafür habe die Erbin auf ihren Pflichtteil im Falle des Todes ihrer Mutter verzichtet (Bl. 71/FA).
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