Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.300,00 € festgesetzt.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht; erforderlich ist aber die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren. Der Festsetzung auf 6.300,00 € liegen folgende Erwägungen zugrunde:
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