Gesonderte Feststellung eines Grundstückswerts für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Nutzung dieses zu mehr als der Hälfte seines Werts als Gewerbebetrieb; Einordnung eines Grundstücks als Betriebsgrundstück für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer
BFH, Beschluss vom 19.02.2009 - Aktenzeichen II E 1/09
DRsp Nr. 2009/6790
Gesonderte Feststellung eines Grundstückswerts für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Nutzung dieses zu mehr als der Hälfte seines Werts als Gewerbebetrieb; Einordnung eines Grundstücks als "Betriebsgrundstück" für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer
Wird im Rahmen eines Rechtsstreits über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück im Erwerbszeitpunkt zu mehr als der Hälfte seines Werts einem Gewerbebetrieb diente und deshalb auch die Grundstücksart "Betriebsgrundstück" festzustellen ist, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt wie folgt anzusetzen:a) Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512 000 EUR mit 10 v.H. der Wertdifferenz zwischen dem festgestellten Grundstückswert und demjenigen Wert, mit dem das Grundstück als Betriebsgrundstück in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen würde;b) bei Grundstückswerten bis einschließlich 12 783 000 EUR mit 20 v.H. dieser Wertdifferenz;c) bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. dieser Wertdifferenz.