FG Niedersachsen - Urteil vom 17.06.2002
14 K 559/98
Normen:
AO § 42 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 2
ZEV 2003, 338

Gestaltungsmissbrauch; Wohnungsvermietung; Familienangehöriger; Reallast - Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen und gleichzeitiger Eintragung einer Reallast zugunsten des Vermieters

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.06.2002 - Aktenzeichen 14 K 559/98

DRsp Nr. 2002/18171

Gestaltungsmissbrauch; Wohnungsvermietung; Familienangehöriger; Reallast - Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen und gleichzeitiger Eintragung einer Reallast zugunsten des Vermieters

1. Eine Gestaltung ist unangemessen, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, wenn ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund überhaupt fehlt, wenn sie der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. 2. Ob eine Rechtsgestaltung unangemessen ist, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles. 3. Wird hinsichtlich einer Wohnung das zugunsten des Berechtigten bestehende Wohnrecht aufgehoben und stattdessen für den Berechtigten eine Reallast eingetragen bei gleichzeitiger Vermietung der Wohnung an den Berechtigten, beinhaltet das einen Gestaltungsmissbrauch, da eine derartige Regelung nur darauf zielt, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenzahlungen zu erreichen und Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend machen zu können.

Normenkette:

AO § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen.