Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Grabberechtigung an einem Familiengrab auf dem Friedhof des Beklagten.
Der Kläger, dem für das Grab am 18. Oktober 2002 eine Graburkunde als Nutzungsberechtigter ausgestellt worden war, wendet sich im Wege der Anfechtungsklage dagegen, dass der Beklagte eine für dasselbe Grab am 11. Februar 2015 "für die Erbengemeinschaft nach R. W." ausgestellte Graburkunde durch Bescheid vom 23. August 2016 mit Wirkung ab dem Bekanntgabetag zurückgenommen hat.
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