FG Berlin - Urteil vom 16.05.2006
3 K 3078/00
Normen:
BewG § 9 ; BewG § 146 Abs. 6 ; BewG § 148 Abs. 1 S. 2 ; ErbStG § 12 Abs. 3 ;

Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten

FG Berlin, Urteil vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 3 K 3078/00

DRsp Nr. 2007/16412

Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten

1. Ist der vertraglich für ein Erbbaurechtsgrundstück ehemaliger Reichsheimstätten gezahlte Erbbauzins geringer als der ortsübliche, ist bei der Wertermittlung des Grundstücks ein Bodenwertanteil anzusetzen.. 2. Die Regelung des § 148 BewG ist verfassungsgemäß.

Normenkette:

BewG § 9 ; BewG § 146 Abs. 6 ; BewG § 148 Abs. 1 S. 2 ; ErbStG § 12 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Klägerin wurde von ihrer Großmutter A.... das aufgrund des Erbbau-Heimstättenvertrages vom 5. Dezember 1940 in Verbindung mit dem Erbbau-Heimstättenänderungsvertrag vom 12. März 1991 (wegen des Inhalts wird auf Bl. 93 ff. der Streitakte Bezug genommen) an dem Grundstück L.. . .-weg .. in 1.... Berlin bestellte Erbbaurecht mit notariellem Schenkungsvertrag zum 14.10.1997 übertragen. Das Grundstück ist 1.231 qm groß.

Vorliegend ist die Höhe des Grundstückswertes dieses Erbbaurechts streitig.