Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts Beispiel 1 (Ertragswertverfahren): Ein Mietwohngrundstück mit einem Rohertrag nach § 186 BewG i. H. v. 45 000 EUR ist in Ausübung eines Erbbaurechts im Jahre 2008 errichtet worden. Das belastete Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und der Bodenrichtwert beträgt 300 EUR/m². Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt zum Bewertungsstichtag am 15. 3. 2018 3 000 EUR und ist bis zum Ablauf des Erbbaurechts am 1. 1. 2041 zu zahlen. Eine Entschädigungszahlung für das Gebäude ist nicht vorgesehen. Der Gutachterausschuss verfügt über keine Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren. Liegenschaftszinssätze und Erfahrungssätze für Bewirtschaftungskosten hat der Gutachterausschuss ebenfalls nicht ermittelt.
Ermittlung Bodenwertanteil Verzinsungsbetrag des Bodenwerts 5,0 % von 150 000 EUR (500 m² × 300 EUR/m²) 7 500 EUR Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 BewG) 5,0 % vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins ./. 3 000 EUR Unterschiedsbetrag 4 500 EUR Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG) × 13,16 Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 BewG) 5,0 % Bewertungsstichtag 15. 3. 2018 Ablauf des Erbbaurechts 1. 1. 2041 Restlaufzeit des Erbbaurechts 22 Jahre Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG) 59 220 EUR
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