H E 13 b.8 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 b ErbStG

H E 13 b.8 ErbStR2019 Hinweise

H E 13 b.8 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Entlastungen beim Erwerb mehrerer Arten begünstigten Vermögens Beispiel: M vererbt ihrer Tochter T einen Gewerbebetrieb mit einem Steuerwert von 600 000 EUR (begünstigtes Vermögen 600 000 EUR), eine KG-Beteiligung mit einem negativen Steuerwert von −400 000 EUR und begünstigungsfähige GmbH-Anteile mit einem Steuerwert von 500 000 EUR (begünstigtes Vermögen 500 000 EUR).

Wert des begünstigten Betriebsvermögens 600 000 EUR
begünstigte GmbH-Anteile + 500 000 EUR
begünstigtes Vermögen insgesamt 1 100 000 EUR
Verschonungsabschlag 85 % 935 000 EUR
verbleiben 165 000 EUR
Abzugsbetrag 142 500 EUR
Berechnung des Abzugsbetrags 150 000 EUR
Verbleibender Wert (15 %) 165 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag 15 000 EUR
Davon 50 % ./. 7 500 EUR
Verbleibender Abzugsbetrag 142 500 EUR
steuerpflichtiges begünstigtes Vermögen 22 500 EUR
KG-Beteiligung 400 000 EUR
verbleiben 377 500 EUR