Berücksichtigung früherer Erwerbe Beispiel 1: Vater V schenkt seinem Sohn S am 1. 8. 01 begünstigtes Vermögen im Wert von 10 000 000 EUR (Erwerb 1). Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt.
begünstigtes Vermögen 10 000 000 EUR Verschonungsabschlag 85 % von 10 000 000 EUR ./. 8 500 000 EUR verbleiben 1 500 000 EUR Abzugsbetrag ./. 0 EUR steuerpflichtiges Vermögen 1 500 000 EUR Am 1. 4. 02 schenkt er ihm weiteres begünstigtes Vermögen im Wert von 20 000 000 EUR (Erwerb 2). Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt. Änderung des Erwerbs 1: Begünstigtes Vermögen Erwerb 1 10 000 000 EUR begünstigtes Vermögen Erwerb 2 + 20 000 000 EUR Summe 30 000 000 EUR Schwellenwert ./. 26 000 000 EUR übersteigender Wert 4 000 000 EUR Verschonungsabschlag bei der Regelverschonung in % 85 % Minderung des Verschonungsabschlags 4 000 000 EUR : 750 000 EUR = 5,3333 abgerundet ./. 5 % zu gewährender Verschonungsabschlag in % 80 % begünstigtes Vermögen 10 000 000 EUR Verschonungsabschlag 80 % von 10 000 000 EUR ./. 8 000 000 EUR verbleiben 2 000 000 EUR Abzugsbetrag ./. 0 EUR steuerpflichtiges Vermögen 2 000 000 EUR Besteuerung des Erwerbs 2: begünstigtes Vermögen 20 000 000 EUR Verschonungsabschlag 80 % von 20 000 000 EUR ./. 16 000 000 EUR verbleiben 4 000 000 EUR Abzugsbetrag ./. 0 EUR steuerpflichtiges Vermögen 4 000 000 EUR
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