I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist alleiniger Geschäftsführer der Firma R-GmbH. Die R-GmbH unterhält in W Betriebsstätten in der W-straße und in der L-straße. Zur Erweiterung der in der Innenstadt von W gelegenen Betriebsstätte W-straße beantragte die R-GmbH mit Antrag vom 18. September 1984 für das Kalenderjahr 1983 eine Investitionszulage nach dem
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