Der am 25. November 1963 geborene Kläger ist der nichteheliche Sohn der Verwaltungsangestellten R. B. geb. K. und des Fuhrunternehmers X. Kö. Am 29. Mai, 6. und 20. Juni 1980 richtete der Kläger, vertreten durch seine Mutter, nach anwaltlicher Beratung an seinen Vater ein notarielles Angebot zum Abschluß eines Unterhalts-, Pflichtteils- und Erbverzichtsvertrages. Am 20. Juni 1980 wurde das Angebot zugleich mit dem durch seine spätere Annahme zustande kommenden Vertrag von dem zuständigen Vormundschaftsrichter, Notar R. in H., vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Der Vater nahm das Angebot am 24. Juni 1980 an und zahlte den vereinbarten Abfindungsbetrag von 65.000 DM.
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