FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.10.2015
2 K 1760/14
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; AO § 34 Abs. 3; AO § 45 Abs. 2 S. 1; BGB § 1967; BGB § 1975;

Haftungsbeschränkung für Einkommensteuer auf unter Einsatz von zum Nachlass gehörendem Vermögen erzielte Einkünfte; Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsbefugnis des Erben auf den Nachlassinsolvenzverwalter

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2015 - Aktenzeichen 2 K 1760/14

DRsp Nr. 2016/551

Haftungsbeschränkung für Einkommensteuer auf unter Einsatz von zum Nachlass gehörendem Vermögen erzielte Einkünfte; Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsbefugnis des Erben auf den Nachlassinsolvenzverwalter

Haftungsbeschränkung für Einkommensteuer auf Einkünfte, die unter Einsatz von zum Nachlass gehörendem Vermögen erzielt werden, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis des Erben auf den Nachlassinsolvenzverwalter übergeht.

Tenor

I.

Unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 11. Dezember 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. April 2013 wird der Beklagte verpflichtet, wegen der sich aus den Einkommensteuerfestsetzungen für 2010 und 2011 vom 20. März 2012 und 7. Februar 2013 ergebenden Nachzahlung, die aus der Vermietung der Objekte L-Straße 1. Hausnummer und 2. Hausnummer, PLZ H und L-Gasse Hausnummer, PLZ H für die Zeit ab April 2010 resultieren, lediglich in den auf den Kläger entfallenden Nachlass des Herrn F zu vollstrecken.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/10 und der Beklagte 9/10 zu tragen.

III. IV.