Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014
Die Erbschaftsteuerbescheide vom 19. September 2014, 18. Juli 2014, 27. Mai 2014, 30. Januar 2012, 15. Dezember 2011, 21. November 2011 sowie die Einspruchsentscheidung vom 3. Februar 2012 werden aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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