I.
Der Antragsteller hat ein Verfahren zur Kraftloserklärung und Einziehung eines der Antragsgegnerin erteilten Hoffolgezeugnisses eingeleitet.
Der Vater des Antragstellers und Ehemann der Antragsgegnerin, der Landwirt ... U..., war Eigentümer eines Hofes im Sinne der Höfeordnung zur Größe von ca. 28,66 ha.
In einem handschriftlichen Testament vom 21.5. 1979 setzte er die Antragsgegnerin zu seiner Alleinerbin seines "ganzen Vermögens und Besitzes" ein.
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