Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 27. März 2014 zugelassen, soweit das Berufungsgericht die Klage in Höhe von 346.621,01 € zuzüglich Zinsen abgewiesen hat.
Das vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO im Umfang der Zulassung der Revision sowie im Kostenpunkt aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: 346.621,01 €
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