Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
BGH, Urteil vom 02.07.1996 - Aktenzeichen IX ZR 299/95
DRsp Nr. 1996/23485
Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
»1) Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt auch bei Verträgen zwischen Familienangehörigen. Sie ist erst erschüttert, wenn tatsächliche Umstände festgestellt sind, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, daß die Vertragsteile sich bei Vereinbarung der konkret nachteiligen Klausel wesentlich auch von verwandtschaftlicher Rücksichtnahme haben leiten lassen.2) Die Aussicht, daß aus einer Konkursmasse irgendwann nach Erhebung der Regreßklage gegen den Notar eine Quote von ungewisser Höhe gezahlt werden kann, stellt regelmäßig keine anderweitige Ersatzmöglichkeit dar.«