FG Münster - Urteil vom 11.03.2010
3 K 2332/07 Erb
Normen:
ErbStG § 7; ErbStG § 12; BewG § 138; BewG § 145; BewG § 9; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2;

Kein immaterielles Nutzungsrecht neben Grundbesitzwert

FG Münster, Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen 3 K 2332/07 Erb

DRsp Nr. 2010/12805

Kein immaterielles Nutzungsrecht neben Grundbesitzwert

Ein Vertrag über die langfristige Nutzung eines Grundstücks zur Grundwasserförderung hat bei der Schenkungsbesteuerung kein neben dem Grundbesitzwert zu berücksichtigendes immaterielles Wirtschaftsguts zur Folge.

Normenkette:

ErbStG § 7; ErbStG § 12; BewG § 138; BewG § 145; BewG § 9; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob bei der Schenkungsbesteuerung neben Grundbesitzwerten ein immaterielles Wirtschaftsgut "Nutzungsrecht" bezüglich der der Grundwassergewinnung dienenden Grundstücke zu berücksichtigen ist.