Landgericht
...
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
In dem Rechtsstreit ...
Aktenzeichen ...
nehme ich Bezug auf den Meldeschriftsatz vom ... und
beantrage,
die Klage abzuweisen.
Begründung:
Es wird bestritten, dass der Erblasser tatsächlich der Großvater der Klägerin ist (wird ausgeführt).
Beweis:...
Nicht nur die Pflichtteilsberechtigung, sondern auch der geltend gemachte Anspruch der Höhe nach wird ausdrücklich bestritten. Die Beklagte hat bisher nicht dargetan, dass weitere Abkömmlinge des Erblassers nicht existieren. Das Gegenteil ist der Fall. Der Erblasser hatte noch eine weitere nichteheliche Tochter (wird ausgeführt)
Wie bereits auch außergerichtlich erklärt wurde, wird nochmals
die Einrede der Verjährung
erhoben. Es ist insbesondere davon auszugehen, dass die Klägerin bereits seit Sommer 2009 vom Eintritt des Erbfalls und seit dem 10.10.2009 auch Kenntnis von der sie enterbenden Verfügung hatte. Die Klägerin wurde im Sommer 2009 anlässlich eines Besuchs bei der Beklagten mündlich vom Tod des Großvaters unterrichtet. Das Gespräch fand am 10.08.2009 gegen 16.00 Uhr im Garten der Beklagten im Beisein Ihres Ehemannes, dem Zeugen ... statt.
Beweis: Zeugnis des Herrn ..., zu laden über die Beklagte
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