BVerwG - Urteil vom 20.06.2002
3 C 1.02
Normen:
LAG § 349 Abs. 5 S. 1 Hs. 1 ;
Fundstellen:
NJ 2003, 214
NJW 2002, 3189
VIZ 2002, 648
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 25.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 193/00

Lastenvergleichsrecht - Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft des Leistungsbescheides an Nichtberechtigten; Ausgleichsleistung aufgrund unrichtigen Erbscheins

BVerwG, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen 3 C 1.02

DRsp Nr. 2002/12781

Lastenvergleichsrecht - Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft des Leistungsbescheides an Nichtberechtigten; Ausgleichsleistung aufgrund unrichtigen Erbscheins

»Erben des Empfängers einer Ausgleichsleistung nach dem Lastenausgleichsgesetz sind - unter der Voraussetzung des Vorliegens des Empfangs einer Schadensausgleichsleistung - auch dann nach § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz LAG Rückzahlungsverpflichtete, wenn der Erblasser nur in Folge eines unrichtigen Erbscheins bestandskräftig die Ausgleichsleistung für ein Mietwohngrundstück in der DDR erlangt hatte, und sie nach der wahren Rechtslage als Nacherben eines Dritten Eigentümer des betreffenden Grundstücks geworden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).«

Normenkette:

LAG § 349 Abs. 5 S. 1 Hs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um behördliche Rückzahlungsforderungen wegen gewährter Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz.