Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu vollziehen an dem Vorstandsvorsitzenden, verboten den in ... Heft 1212009 auf den Seiten 84 bis 99 unter der Überschrift "P... B" veröffentlichten Artikel zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen und/oder verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
II.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
III.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 17.500 vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger begehrt die Unterlassung der Vervielfältigung und Verbreitung des in der Zeitschrift ... Heft 12/2009 erschienenen Textes "P... B", S. 84 bis 99. Streitig sind die Grenzen des redaktionellen Bearbeitungsrechts der Beklagten.
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