Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung des Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung
BGH, Beschluß vom 27.04.2001 - Aktenzeichen BLw 14/00
DRsp Nr. 2001/8288
Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung des Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung
»Bei der Feststellung, ob der für ein Grundstück vereinbarte Kaufpreis in einem groben Mißverhältnis zu seinem landwirtschaftlichen Verkehrswert steht, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen, wenn der Antrag auf Genehmigung erst erhebliche Zeit nach Abschluß des Kaufvertrages gestellt worden ist.«
Normenkette:
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 ;
Gründe:
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