OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.06.2013
5 U 367/12
Normen:
EGBGB Art. 25; ZPO § 440;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 14/12

Maßgebliches Sachrecht bei Versterben einer US-Staatsbürgerin in DeutschlandWirksamkeit der Ausschlagung von VermächtnissenAnforderungen an die Form der Ausschlagung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2013 - Aktenzeichen 5 U 367/12

DRsp Nr. 2015/4389

Maßgebliches Sachrecht bei Versterben einer US-Staatsbürgerin in Deutschland Wirksamkeit der Ausschlagung von Vermächtnissen Anforderungen an die Form der Ausschlagung

1. Verstirbt eine Staatsbürgerin der USA in Deutschland, so gilt für die Beurteilung der Erbfolge in ein bei einer deutschen Bank unterhaltenes Sparguthaben deutsches Sachrecht. 2. Die Vermutung der §§ 440 Abs. 2, 416 ZPO gilt auch dann, wenn eine Unterschrift unter einem auf Vor- und Rückseite eines Dokuments geschriebenen Fließtext sich nur auf der Rückseite befindet.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 5 O 14/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziff. 1 des Tenors des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass der Nachlass nach der Erblasserin Frau R. M. H., verstorben am 8.4.2009 in B., nicht mit einem Vermächtnis zugunsten der Beklagten, betreffend Anlagen jedweder Art bei der V.Bank S. eG, belastet ist.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.