Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen.
Die Eltern des Klägers sind Eigentümer eines Wohngrundstücks am Ostermoor 5 in Bremerhaven, das sie bis 1994 selbst nutzten. Zum 01.07.1994 erwarb der Kläger das Wohngrundstück am Ostermoor 7 und vermietete es an die Eltern. Er selbst zog in das Haus der Eltern am Ostermoor 5 ein und wohnt dort seitdem unentgeltlich.
Der Kläger schloß mit den Eltern einen schriftlichen Mietvertrag über das Objekt am Ostermoor 7, wobei ein Formularvertrag des Haus- und Grundbesitzervereins verwandt wurde. Lt. Mietvertrag beträgt der monatliche Mietzins DM 2.500,-. Die Nebenkosten tragen die Mieter selbst und unmittelbar.
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